Nach Angaben des Generalstaatsanwalts wurde der Vorsitzende des Nationalen Gesundheitsdienstes der Ukraine wegen offizieller Fahrlässigkeit gemäß Artikel 367 von Teil 2 des Strafgesetzbuchs der Ukraine angeklagt. Es geht um Ereignisse im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeiten zur Verwaltung der zentralen Datenbank des vom Nationalen Gesundheitsdienstes der Ukraine in Auftrag gegebenen elektronischen Gesundheitssystem. Die Abteilung wird von Natalia Husak geleitet.
Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass Verstöße mit der Ausarbeitung des Gesetzes der Lieferung und des Empfangs, einschließlich der Arbeit im Rahmen des Vertrags, trotz der tatsächlich unerfüllten Arbeit zusammenhängen. Der Verdächtige führte wiederum keine ordnungsgemäße Überprüfung der durchgeführten Arbeiten durch und ergriff keine Maßnahmen, um den Gesamtbetrag des Vertrags zu verringern.
Diese Verstöße haben zu unnötigen Haushaltsausgaben von mehr als UAH 2 Millionen geführt, um für Dienstleistungen zu zahlen, die nicht tatsächlich erbracht wurden.
Derzeit wird die Frage einer Vorsichtsmaßnahme für den Verdächtigen berücksichtigt.
Vor Beginn des Prozesses gilt eine Person nach der Verfassung der Ukraine als unschuldig in der Begehung eines Verbrechens und kann keine strafrechtliche Bestrafung sein, bis ihre Schuld legal bewiesen und durch eine Gerichtsverurteilung festgelegt wird.
Ermittler der Hauptuntersuchungsabteilung der Nationalen Polizei der Ukraine durchführen voraber Untersuchung, um den Sicherheitsdienst der Ukraine umgehend zu unterstützen.