Bis zum 20. Februar 2025 müssen Unternehmen und einzelne Unternehmer die Steuerberichterstattung für Januar gemäß den neuen Regeln einreichen. Von nun an wird die Berichterstattung über die persönliche Einkommensteuer (PIT) und ein einzelner sozialer Beitrag (ESA) monatlich und nicht vierteljährlich wie zuvor eingereicht. Diese Innovation trat am 6. Februar in Kraft, als neue Formen von Steuerberechnungen genehmigt wurden, die bereits im Webport des staatlichen Steuerdienstes der Ukraine verfügbar sind.
Nach den aktualisierten Anforderungen sollte die Berichterstattung bis zum 20. Tag eines jeden Monats für die vorherige eingereicht werden. Daher muss der erste Bericht für Januar 2025 bis zum 20. Februar 2025 eingereicht werden.
Unternehmen, die zuvor gemeldet haben, müssen monatlich eingereicht werden. Berichte mit der Art der "Klärung" sollten ebenfalls in einer neuen Form erstellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die alten Formularberichte bis zum 10. Februar 2025 eingereicht werden sollten.