TATSÄCHLICH

In Deutschland wird es einfacher sein, das Geschlecht in Dokumenten zu ändern

Am 12. April hat der Deutsche Bundestag ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, das das Verfahren zur gesetzlichen Geschlechtsumwandlung vereinfacht. Durch diese Initiative entfällt die Notwendigkeit einer gesonderten gerichtlichen Entscheidung zur Änderung der Geschlechtsbezeichnung in Dokumenten.

Seit mehr als 40 Jahren gibt es in Deutschland ein „Transsexuellengesetz“, das eine Begutachtung durch zwei Transsexuellenexperten und eine gerichtliche Entscheidung zur Änderung des Geschlechts in Dokumenten erfordert. Früher waren auch eine Scheidung, eine geschlechtsangleichende Operation oder eine Sterilisation erforderlich, diese Anforderungen wurden jedoch vom höchsten Gericht aufgehoben.

Das neue Gesetz ermöglicht es Ihnen, Ihren Namen und Ihr gesetzliches Geschlecht zu ändern, indem Sie einen Antrag bei den Verwaltungsbehörden stellen. Personen ab 14 Jahren können dies selbständig tun, jüngere Kinder – mit Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Das Gesetz greift zwar nicht in Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung ein, gestattet den Besitzern von Fitnessstudios und Umkleideräumen jedoch die Entscheidung, wer geschlechtsgerechte Kabinen nutzen darf.

Die konservative Opposition kritisierte das Gesetz jedoch mit der Begründung, dass es nicht genügend Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch enthalte und junge Menschen nicht schütze.

Das „Gesetz zur Selbstbestimmung“ ist eine der Sozialreformen, die die Koalitionsregierung von Bundeskanzler Olaf Scholz versprochen hat. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in Dänemark, Norwegen, Finnland und Spanien.

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