Am 1. Januar hat die Schweiz ein Verbot, in der Öffentlichkeit einen Paranji zu tragen. Darüber berichtet Swissinfo. So hat die Schweiz fünf andere europäische Länder beigetreten, darunter Frankreich und Österreich, die zuvor ein ähnliches Verbot eingeführt haben.
Nach dem neuen Gesetz können Personen, die gegen das Verbot verstoßen, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (ca. 1 144 Dollar) belegt werden. Gleichzeitig gibt es einige Ausnahmen vom Gesetz. Das Verbot gilt nicht für:
- Flugzeuge und diplomatische Institutionen;
- Orte der Anbetung und andere heilige Orte;
- Situationen, in denen die Verschlüsse der Gesichtsklasse aus Gesundheits-, Sicherheits- oder Wettergründen erforderlich ist;
- Fälle im Zusammenhang mit lokalen Schweizer Zoll;
- künstlerische und unterhaltsame Auftritte oder Werbeziele.
Darüber hinaus kann das Gesicht in Ausnahmefällen an öffentlichen Orten geschlossen werden, falls dies für die Meinungsfreiheit oder die Versammlung erforderlich ist. In solchen Situationen sollte die verantwortliche Behörde eine Genehmigung im Voraus erteilen, vorausgesetzt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sind nicht gefährdet.
Die Einführung dieses Verbots hat zu Diskussionen in Gesellschaft und politischen Kreisen geführt. Befürworter betrachten es für einen wichtigen Schritt, um die Werte der offenen Gesellschaft und Gleichheit zu schützen, während Kritiker mögliche Einschränkungen der persönlichen Freiheiten angeben.