Ukrainische Staatsbürger, die im Ausland im Ausland sind, können die Zahlung von Renten aussetzen, wenn die jährliche Identifikationsanforderung nicht eingehalten wird. Dies ist durch die Beschluss der Regierung Nr. 299 vom 11. Februar 2025 vorgesehen.
Das Dokument legt neue Regeln für die Erlangung von Renten, monatliche lebenslange Bargeldinstrument und Versicherungszahlungen fest. Um weiterhin Zahlungen zu erhalten, müssen Bürger, die außerhalb der Ukraine gereist sind, ihre Person bis zum 31. Dezember jedes Jahr bestätigen. Zuvor musste ein solches Verfahren alle sechs Monate stattfinden und sich an den Pensionsfonds oder die Sparkasse kontaktieren.
Um diese Zahlungsanforderung zu ignorieren, kann dies ausgesetzt werden. Es ist möglich, die Identifikation online zu bestehen - durch Videokommunikation im Electronic Services -Portal des Pensionsfonds der Ukraine.
Es gibt auch eine Reihe anderer Gründe, auf denen Renten an die Bürger im Ausland gestoppt werden können. Insbesondere:
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Erkennung falscher Informationen, über die die Rente zugewiesen wurde;
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Reisen ins Ausland zu einem ständigen Wohnort ohne aktuelle internationale Vereinbarung;
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persönliche Aussage des Rentners bei Bewegung;
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Anerkennung einer Person, die unter besonderen Umständen fehlt oder festgelegt hat;
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Mangel an Kartenoperationen für mehr als sechs Monate.
Wenn Zahlungen gekündigt werden, kann die Rente erneuert werden. Dazu müssen Sie den Pensionsfonds per Post die folgenden Dokumente einreichen:
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eine Kopie des Reisepasses;
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Anwendung zur Wiederherstellung der Rente in der vorgeschriebenen Form;
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eine Kopie des Dokuments, in dem der rechtliche Status des Auslandsaufenthalts bestätigt wird;
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Das Originaldokument, das die Tatsache bestätigt, dass eine Person lebt (es muss von einer diplomatischen Institution der Ukraine im Ausland herausgegeben werden).
Nach Erhalt eines vollständigen Dokumentenpakets muss der Pensionsfonds die Zahlungen innerhalb von zehn Tagen verlängern.
Es sollte auch daran erinnert werden, dass einige Ukrainer das Recht haben, aus 50 Jahren in den Ruhestand zu gehen - in Fällen gesetzlich vorgesehen.