Nach den neuen Regeln haben Ukrainer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf eine Rentenzulage. Dies ist im ukrainischen Gesetz „Über die Altersvorsorge“ geregelt. Die Zahlungen beginnen bei 300 Griwna und steigen mit zunehmendem Alter.
Der Altersrentenzuschlag beträgt:
- nach Erreichen des 70. Lebensjahres – 300 UAH;
- nach Erreichen des 75. Lebensjahres – 456 UAH;
- nach Erreichen des 80. Lebensjahres – 570 UAH.
Die Zuschläge werden automatisch auf Grundlage der Angaben der Rentenkasse berechnet, ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Allerdings wird dieser Zuschlag nur Rentnern gewährt, deren Rente 10.340,35 Griwna nicht übersteigt.
Der Anspruch auf die Rente entsteht im Monat nach Erreichen eines bestimmten Alters und ist proportional zur Anzahl der Tage nach dem Geburtstag des Rentners.