Die Verkhovna Rada der Ukraine hat eine gesetzgeberische Initiative zugelassen, die es ermöglicht, Einheiten der Streitkräfte der Ukraine (Streitkräfte) während des Kriegsrechts in andere Länder zu schicken. Diese Entscheidung wurde von 317 Abgeordneten der Menschen unterstützt und betrifft Änderungen in der Gesetzgebung, die die Verwendung der Streitkräfte außerhalb des Staates standardisierte.
Bill Nr. 12378 sieht Änderungen der Gesetze „zu den Streitkräften der Ukraine“ und „zum Verfahren der Aufteilung der Einheiten der Streitkräfte der Ukraine in andere Staaten“ vor. Der Hauptzweck des Dokuments besteht darin, einen klaren Rechtsmechanismus für die Anweisung von Militäreinheiten im Ausland während des Kriegsrechts zu schaffen.
- Entscheidung des Präsidenten mit der Vereinbarung des Parlaments: Die Entscheidung, die Einheiten der Streitkräfte in andere Länder zu schicken, wird vom Präsidenten der Ukraine getroffen. Gleichzeitig beantragt die Verkhovna Rada eine solche Entscheidung. Zusammen mit der Rechnung müssen detaillierte Informationen über:
- Aufgaben von Einheiten;
- die Gesamtzahl des Militärs;
- die Art und Zusammensetzung ihrer Waffen und militärischen Ausrüstung;
- Nutzungsbedingungen im Ausland und das Verfahren für ihre Erweiterung;
- das Verfahren zum Austausch des Personals;
- Haftbedingungen von Einheiten.
- Ausnahmen für Maßnahmen im Territorium des Angreiferstaates: Das Gesetz gilt nicht für Fälle, in denen sich die Einheiten der Streitkräfte im Territorium des Angreiferstaates befinden, um die bewaffnete Aggression gegen die Ukraine widerzuspiegeln.
- Während des Kriegsrechtes im Ausland bleiben: In der Zeit des Kriegsrechtes können Militäreinheiten und Einheiten der Streitkräfte außerhalb der Ukraine sein für:
- Sicherheit und Verteidigung;
- Entfernung der Aggression gemäß Artikel 51 der UN -Charta.
- Antrag auf die bereits gerichteten Einheiten: Die Bestimmungen des Gesetzes gelten auch für die Einheiten der Streitkräfte, die bereits vor in Kraft traten, in Kraft, die zu gegebener Zeit in Kraft traten.