TATSÄCHLICH

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Zahlung von EUV wieder verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2025 hat die Ukraine die Verpflichtung zur Zahlung eines einzigen sozialen Beitrags (ESA) wiederhergestellt, der zu Beginn einer umfassenden Invasion in Russland in die Ukraine abgeschafft wurde. Das Staatshaushaltsgesetz für 2025 abschaltet die freiwillige Zahlung der ESA, die als vorübergehende militärische Privilegien in Kraft war.

Nach den neuen Regeln muss die ESA alle Selbstständigen sowie Einzelpersonen-Unternehmer (FOPS) sowohl für das vereinfachte als auch für das allgemeine Steuersystem bezahlen. Darüber hinaus gilt die Zahlung von Beiträgen für Unternehmer, die Mitarbeiter haben.

  • Mindestzahlung: 1760 UAH pro Monat (22% des Mindestlohns, der 8000 UAH beträgt).
  • Maximale Zahlung: 35 200 UAH pro Monat.

Die Verpflichtung zur Bezahlung der ESA wird wiederhergestellt, unabhängig davon, ob der Unternehmer Einnahmen erhält oder tatsächlich tätig ist. Selbst wenn das Geschäft vorübergehend ausgesetzt wird, müssen Beiträge vollständig gezahlt werden.

Die Abschaffung der bevorzugten Zahlung der ESA war das Ergebnis der Wiederherstellung einer höheren finanziellen Haftung für alle Kategorien von Steuerzahler. Nach Angaben der Regierung wird dies das Sozialversicherungssystem stärken, da die ESA die Hauptfinanzierungsquelle für Renten, Krankenhaus und andere soziale Zahlungen ist.

Für viele Unternehmer wird die Rückkehr der obligatorischen Zahlungen jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung sein, insbesondere für diejenigen, die nach militärischen Schocks noch nicht voll ausgelegt haben.

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