Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat für das Jahr 2025 die Durchführung einer Vor-Ort-Überwachung einer Reihe von Finanzinstituten und Unternehmen geplant, die an der Zahlungsinfrastruktur beteiligt sind. Dies ist im veröffentlichten Überwachungsplan vorgesehen, der gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erstellt wurde.
- „TAS LINK“ LLC – 1. Quartal 2025.
- Universalbank (Monobank) – II. Quartal 2025.
- FUIB – das dritte Quartal 2025.
- FC „AP.MI FINANCE“ LLC – IV. Quartal 2025.
Die NBU plant zu prüfen:
- Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung.
- Umsetzung und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung eines kontinuierlichen, zuverlässigen und effizienten Funktionierens der Zahlungsinfrastruktur.
Die Überwachung der Zahlungsinfrastruktur ist Teil der Strategie der NBU zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsektors. Dazu gehört die Überwachung der Aktivitäten der Marktteilnehmer, die Bewertung ihrer Einhaltung internationaler Standards und gesetzlicher Anforderungen sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Aktivitäten. Bei Bedarf können geeignete Wirkungsmaßnahmen angewendet werden.
durch die Verordnung über die Überwachung vor Ort und außerhalb des Standorts geregelt , die durch den Beschluss des NBU-Vorstands Nr. 257 vom 31. Dezember 2022 genehmigt wurde. Dieses Dokument definiert das Überwachungsverfahren, den Zweck und die Ziele der Maßnahmen sowie die Kriterien zur Bewertung der Zahlungsinfrastruktur.